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Die Robe des Juristen

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Unnützes Wissen für Juristen: Habt ihr schon gewusst, woher die schwarzen Roben der Juristen kommen? Amtstrachten waren früher allgemein üblich, und regional in Farbe, Form und Prunk sehr unterschiedlich ausgestaltet. Friedrich Wilhelm I. ordnete jedoch im Jahre 1726 für die Gerichte seines Territoriums eine einheitliche Robe für Juristen an: “Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.” Nach 1871 wurde die preußische Robe einheitliche Juristentracht im gesamten Deutschen Reich. Und 1970 entschied sogar das BVerfG, dass die Verpflichtung des Rechtsanwalts, vor Gericht in Amtstracht aufzutreten, dort, wo gesetzliche Bestimmungen fehlen, gewohnheitsrechtlich begründet ist (BVerfGE 28, 21).

(Foto von Wikimedia)

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