Und nochmal der BGH: diesmal zu des Mieters bunten Wänden
Während der Mietzeit darf jeder Mieter selbst bestimmen, in welchen Farben er seine Wände dekoriert, ob neutral oder in auffallenden Farben, der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Hat der Mieter jedoch die Wohnung mit einem neuen, neutralen Farbanstrich übernommen, so ist er nach einem Urteil des …