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Kein Widerrufsrecht bei Kaufvertragsabschluss auf Verkaufsmesse: Logisch, oder?

Der Abschluss eines Kaufvertrages auf einer Verkaufsmesse stellt kein Haustürgeschäft iSd § 312 BGB dar. Eigentlich logisch, oder? Gleichwohl musste das Amtsgericht München zum Az.: 222 C 6207/13 hierüber entscheiden. Streitgegenständlich war die Zahlung des Kaufpreises für einen Dampfsauger, welcher anlässlich einer Verkaufsmesse erworben worden ist. …

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