Obacht mit “durchgeknallten Frauen”
Nach einer Entscheidung des BVerfG aus der Vorweihnachtszeit, dessen Pressemitteilung heute erschien, kann die Bezeichnung als „durchgeknallte Frau“ je nach Kontext eine ehrverletzende Äußerung sein, die nicht mehr vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist. Der Kontext in dem der Verfassungsbeschwerde zugrunde liegenden Fall: Eine ehemalige, hier …