Das Studium dauert in der Regel 9 Semester und ist in Grund- und Hauptstudium gegliedert. Leistungen sind in allen drei Teilrechtsgebieten (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) zu erbringen. Läuft alles nach Plan, sieht der Fahrplan wie folgt aus:
Fahrplan
- 1. – 3. Semester: Zwischenprüfung (6 Klausuren), 1 Probehausarbeit pro Teilrechtsgebiet
- 4. – 6. Semester: Großer Schein in Zivilrecht, Öffentlichem Recht, Strafrecht (je 1 Klausur und 1 Hausarbeit)
- 7. – 8. Semester: Examensvorbereitung (Besuch des Unirepetitoriums)
- 9. Semester: Staatliche Examensprüfung (sog. Freischuss)
- PLUS: Schwerpunktbereich: 2-3 Klausuren und 2 Seminararbeiten – kann ab bestandener Zwischenprüfung belegt werden, Leistungserbringung idealerweise vor der Examensprüfung (4.-8. Semester)
- PLUS: Grundlagenschein (1 Klausur) und Teilnahme an Fachenglisch für Juristen (1 Klausur) – Beides muss für die Anmeldung zur Examensprüfung vorliegen
- PLUS: 13 Wochen Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit
Tipp! Siehe auch den empfohlenen Studienplan bei Beginn des Studiums im Wintersemester und bei Beginn des Studiums im Sommersemester.
Zwischenprüfung
- muss spätestens im 4. Semester durch Bestehen folgender Leistungen absolviert werden:
- 2 Klausuren im Zivilrecht, frei zu wählen aus: Einführung in das BGB/Propädeutik, Schuldrecht AT, Schuldrecht BT 1, Schuldrecht BT 2 oder Sachenrecht
- 2 Klausuren im Öffentlichen Recht, frei zu wählen aus: Staatsorganisationsrecht, Grundrechte, Verwaltungsrecht AT, Europarecht
- 2 Klausuren im Strafrecht, frei zu wählen aus: Methodik strafrechtlicher Fallbearbeitung, Strafrecht AT, Strafrecht BT
- notwendig, um an den Übungen für Fortgeschrittene teilnehmen zu können und erforderlich, um sich in einem Schwerpunktbereich anmelden zu können
Probehausarbeiten
- sind nicht Teil der Zwischenprüfung, werden aber in einigen der oben genannten Vorlesungen angebotenen
- sind Voraussetzung für die Teilnahme an den großen Übungen, siehe unten
- werden in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben
Große Übungen
- große Übungen sind Übungen für Fortgeschrittene im jeweiligen Teilrechtsgebiet
- dementsprechend gibt es drei große Übungen (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht)
- um diese zu bestehen und alle drei großen Scheine zu erwerben, müssen in jeder Übung eine der 2-3 angebotenen Klausuren bestanden werden und die angebotene Hausarbeit geschrieben und bestanden werden
- die Klausuren werden in der Vorlesungszeit geschrieben, die Hausarbeiten in der vorlesungsfreien Zeit
Schwerpunktbereich
- macht den universitäten Teil der Examensnote aus – immerhin 30 %!
- wählbar aus 7 Bereichen
- Zulassung muss beantragt werden – Voraussetzung ist die bestandene Zwischenprüfung
- kann auch nach der Examensprüfung absolviert werden
- für einen erfolgreichen Abschluss muss man zwei Klausuren bestanden haben sowie eine Übungsseminararbeit und eine Examensseminararbeit geschrieben und verteidigt haben
- dabei darf man max. 3 Klausuren mitschreiben
- die Examensseminararbeit darf man erst schreiben, wenn man die Übungsseminararbeit bestanden und verteidigt hat
- die Gesamtnote des Schwerpunktbereichs setzt sich zu je 25 % aus den Klausuren, zu 40 % aus der Examensseminararbeit und zu 10 % aus deren mündlicher Verteidigung zusammen
Sonstige Leistungen
- Teilnahme an allen Pflichtveranstaltungen (siehe Vorlesungsverzeichnis) – Nachweis erfolgt durch eigenhändige Eintragung im Studienbuch
- Teilnahme an Fachenglisch für Juristen und Bestehen der Klausur (alternativ: Law&Language-Programm)
- Grundlagenschein: bestandene Klausur in Rechts- und Verfassungsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtstheorie oder Rechtssoziologie
- Praktika: 3 Wochen Gerichtspraktikum, 3 Wochen Verwaltungspraktikum und 7 Wochen Wahlpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren, alternativ: 13-wöchiges Praktikum in einer Stelle, wenn enger Bezug zum Schwerpunktbereich nachgewiesen werden kann
Examensvorbereitung
- unsere Fakultät bietet ein umfassendes und intensives Examensrepetitorium durch unsere Professoren an, in dem der examensrelevante Stoff wiederholt und vertieft wird
- ein Samstagsklausurenkurs bietet die Möglichkeit, probehalber Examensklausuren zu schreiben, benotet zu bekommen und später zu besprechen
- der Kompaktklausurenkurs probt die Examenssituation, indem 6 Probeklausuren geschrieben und benotet werden
- regelmäßig wird die Simulation einer mündlichen Examensprüfung angeboten
Die Examensprüfung
- auch Erste Juristische Prüfung oder Staatliche Pflichtfachprüfung genannt
- Zulassung und Organisation erfolgt durch das Thüringer Justizprüfungsamt
- geschrieben werden 6 Klausuren à 5 Stunden
- nach etwa 4 Monaten werden die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen per Post mitgeteilt und zur mündlichen Prüfung in zwei bis drei Wochen eingeladen
- die mündliche Prüfung dauert in der Regel 5 Stunden, man wird mit vier anderen Prüflingen gleichzeitig geprüft
- die Note des staatlichen Teils der Ersten Juristischen Prüfung setzt sich zu 65 % aus den Examensklausurergebnissen und zu 35 % aus der Note der mündlichen Prüfung zusammen (Durchschnitt der Klausuren x 65 + Note mündliche Prüfung x 35 / 100
- die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus der Note des staatlichen Teils und zu 30 % aus der Note des Schwerpunktbereichs zusammen (Note staatlicher Teil x 70 + Note Schwerpunktbereich x 30 / 100)
Und zum Schluss kommt hier noch eine Übersicht mit den wichtigsten Vorschriften:
- Punkte und Noten: Bundesnotenverordnung (Auszug)
- Studium, Praktika, Examen: ThürJAPO
- Organisation Studium: Studienordnung
- Organisation Examen und Referendariat: ThürJAG
- Zwischenprüfung: Zwischenprüfungsordnung
- Schwerpunktbereich: Schwerpunktbereichsprüfungsordnung