Reform der Tötungsdelikte
Seit Jahrzehnten ist der Reformbedarf bei den Tötungsdelikten weitgehend einhellig anerkannt. Die Rechtsprechung behilft sich mit immer neuen Modifikationen der Auslegung, um so unangemessene Ergebnisse zu vermeiden. Die aktuelle Fassung des § 211 StGB sieht für den Mörder zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe vor, was in vielen …