Liebe Studierende, für alle, die sich gerne neben dem Examen zusätzlich qualifizieren und aus der Masse der Absolventen und Absolventinnen herausstechen möchten, gibt es seit neben dem bereits bestehenden Angebot der Fakultät an Ergänzungsveranstaltungen nun den Zertifkikatsstudiengang Energierecht. Mit diesem kann das „Zertifikat über vertiefte Studien im Energierecht“ erworben werden. Am Dienstag, den 21. April 2015, um 18 Uhr c.t., HS 7, Carl-Zeiss-Str. 3, informiert Prof. Dr. Knauff über Voraussetzungen, Anforderungen und Inhalte des Studiengangs.
Bereits im laufenden Semester werden folgende anrechenbare Veranstaltungen angeboten, deren Besuch sich auch für die, die sich erst jetzt für den Studiengang entscheiden sollten, noch einrichten lässt:
– Einführung in das Energiewirtschaftsrecht
– Beihilfe-und Vergaberecht (Vertiefung Öffentliches Wirtschaftsrecht)
– Umweltrecht
– Planungsrecht für Höchstspannungsleitungen
– Seminare mit energierechtlichen Themen
Einen Artikel zum Einstieg findet ihr hier: Berufsperspektive Energierecht – Wie verkauft man eigentlich ein Kraftwerk?