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Plädoyer für ein einheitliches EU-Wahlrecht

Prof. Dr. Ruffert, der an unserer Fakultät den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht innehat, begegnete uns heute auf verfassungsblog.de, wo er die heutige Entscheidung des BVerfG zur Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl kommentiert hat:

„Wenn man dem heutigen Urteil des zweiten Senats etwas eindeutig Positives abgewinnen will, dann dies: Es legt erneut offen, dass  es ein verfassungspolitisch und unionsverfassungsrechtlich unhaltbarer Zustand ist, daß es immer noch keine Einigung über ein unionsweites Wahlrecht für das Europäische Parlament gibt. Man kann durchaus von Politikversagen sprechen.“

Den ganzen Beitrag kann man hier nachlesen.

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