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Und danach?

Nach dem Studium hat man – je nachdem, welches Ziel man verfolgt – mehrere Möglichkeiten zur Auswahl:

  • Der klassische Weg führt ins Referendariat, welches insgesamt 2 Jahre dauert und mit dem 2. Staatsexamen endet. Es ist obligatorisch, um die Befähigung zum Richteramt zu erlangen. Anders kann man weder Anwalt, noch Staatsanwalt, noch Richter werden. Doch auch in der freien Wirtschaft, also in Unternehmen und Unternehmensberatungen sowie in der Verwaltung werden die sog. Volljuristen bevorzugt, auch wenn man hier schon gegenüber den einfachen Bachelor-Absolventen einen deutlichen Vorsprung hat.
  • Der akademische Weg führt über eine Promotion zur Habilitation und schließlich zur Berufung als Professor. Einige Absolventen promovieren, bevor sie ins Referendariat gehen und suchen sich dann eine Tätigkeit außerhalb der Wissenschaft oder kehren an die Uni zurück, um zu habilitieren. Denn heutzutage wird als Habilitant in der Regel nur der, der auch ein zweites Staatsexamen hat eingestellt.
  • Weiterhin hat man die Möglichkeit, einen Aufbaustudiengang zu absolvieren und den akademischen Grad „LL.M.“ (legum magister), den sog. Master of Laws zu erwerben. Auch wenn man diesen hierzulande erhalten kann, sind ausländisch erworbene LL.M. oftmals beliebter und gefragter.
  • Man kann zunächst mit einem Praktikum, z. B. in einer Anwaltskanzlei oder einem Unternehmen Erfahrungen sammeln. Das kann sinnvoll sein, wenn man sich zunächst orientieren möchte.
  • Schließlich kannt man es sofort als „Diplomjurist“ in einem Unternehmen oder der Verwaltung versuchen. Den Diplomtitel kannst man gegen eine Verwaltungsgebühr von derzeit 50 € bei der Fakultät erwerben. Hier gilt jedoch das oben Gesagte, dass Volljuristen in der Regel bessere Einstellungschancen haben.