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Ablauf

Das Studium dauert in der Regel 9 Semester und ist in Grund- und Hauptstudium gegliedert. Leistungen sind in allen drei Teilrechtsgebieten (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) zu erbringen. Läuft alles nach Plan, sieht der Fahrplan wie folgt aus:

Fahrplan

  • 1. – 3. Semester: Zwischenprüfung (6 Klausuren), 1 Probehausarbeit pro Teilrechtsgebiet
  • 4. – 6. Semester: Großer Schein in Zivilrecht, Öffentlichem Recht, Strafrecht (je 1 Klausur und 1 Hausarbeit)
  • 7. – 8. Semester: Examensvorbereitung (Besuch des Unirepetitoriums)
  • 9. Semester: Staatliche Examensprüfung (sog. Freischuss)
  • PLUS: Schwerpunktbereich: 2-3 Klausuren und 2 Seminararbeiten – kann ab bestandener Zwischenprüfung belegt werden, Leistungserbringung idealerweise vor der Examensprüfung (4.-8. Semester)
  • PLUS: Grundlagenschein (1 Klausur) und Teilnahme an Fachenglisch für Juristen (1 Klausur) – Beides muss für die Anmeldung zur Examensprüfung vorliegen
  • PLUS: 13 Wochen Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit

Tipp! Siehe auch den empfohlenen Studienplan bei Beginn des Studiums im Wintersemester und bei Beginn des Studiums im Sommersemester.

Zwischenprüfung

  • muss spätestens im 4. Semester durch Bestehen folgender Leistungen absolviert werden:
  • 2 Klausuren im Zivilrecht, frei zu wählen aus: Einführung in das BGB/Propädeutik, Schuldrecht AT, Schuldrecht BT 1, Schuldrecht BT 2 oder Sachenrecht
  • 2 Klausuren im Öffentlichen Recht, frei zu wählen aus: Staatsorganisationsrecht, Grundrechte, Verwaltungsrecht AT, Europarecht
  • 2 Klausuren im Strafrecht, frei zu wählen aus: Methodik strafrechtlicher Fallbearbeitung, Strafrecht AT, Strafrecht BT
  • notwendig, um an den Übungen für Fortgeschrittene teilnehmen zu können und erforderlich, um sich in einem Schwerpunktbereich anmelden zu können

Probehausarbeiten

  • sind nicht Teil der Zwischenprüfung, werden aber in einigen der oben genannten Vorlesungen angebotenen
  • sind Voraussetzung für die Teilnahme an den großen Übungen, siehe unten
  • werden in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben

Große Übungen

  • große Übungen sind Übungen für Fortgeschrittene im jeweiligen Teilrechtsgebiet
  • dementsprechend gibt es drei große Übungen (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht)
  • um diese zu bestehen und alle drei großen Scheine zu erwerben, müssen in jeder Übung eine der 2-3 angebotenen Klausuren bestanden werden und die angebotene Hausarbeit geschrieben und bestanden werden
  • die Klausuren werden in der Vorlesungszeit geschrieben, die Hausarbeiten in der vorlesungsfreien Zeit

Schwerpunktbereich

  • macht den universitäten Teil der Examensnote aus – immerhin 30 %!
  • wählbar aus 7 Bereichen
  • Zulassung muss beantragt werden – Voraussetzung ist die bestandene Zwischenprüfung
  • kann auch nach der Examensprüfung absolviert werden
  • für einen erfolgreichen Abschluss muss man zwei Klausuren bestanden haben sowie eine Übungsseminararbeit und eine Examensseminararbeit geschrieben und verteidigt haben
  • dabei darf man max. 3 Klausuren mitschreiben
  • die Examensseminararbeit darf man erst schreiben, wenn man die Übungsseminararbeit bestanden und verteidigt hat
  • die Gesamtnote des Schwerpunktbereichs setzt sich zu je 25 % aus den Klausuren, zu 40 % aus der Examensseminararbeit und zu 10 % aus deren mündlicher Verteidigung zusammen

Sonstige Leistungen

  • Teilnahme an allen Pflichtveranstaltungen (siehe Vorlesungsverzeichnis) – Nachweis erfolgt durch eigenhändige Eintragung im Studienbuch
  • Teilnahme an Fachenglisch für Juristen und Bestehen der Klausur (alternativ: Law&Language-Programm)
  • Grundlagenschein: bestandene Klausur in Rechts- und Verfassungsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtstheorie oder Rechtssoziologie
  • Praktika: 3 Wochen Gerichtspraktikum, 3 Wochen Verwaltungspraktikum und 7 Wochen Wahlpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren, alternativ: 13-wöchiges Praktikum in einer Stelle, wenn enger Bezug zum Schwerpunktbereich nachgewiesen werden kann

Examensvorbereitung

  • unsere Fakultät bietet ein umfassendes und intensives Examensrepetitorium durch unsere Professoren an, in dem der examensrelevante Stoff wiederholt und vertieft wird
  • ein Samstagsklausurenkurs bietet die Möglichkeit, probehalber Examensklausuren zu schreiben, benotet zu bekommen und später zu besprechen
  • der Kompaktklausurenkurs probt die Examenssituation, indem 6 Probeklausuren geschrieben und benotet werden
  • regelmäßig wird die Simulation einer mündlichen Examensprüfung angeboten

Die Examensprüfung

  • auch Erste Juristische Prüfung oder Staatliche Pflichtfachprüfung genannt
  • Zulassung und Organisation erfolgt durch das Thüringer Justizprüfungsamt
  • geschrieben werden 6 Klausuren à 5 Stunden
  • nach etwa 4 Monaten werden die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen per Post mitgeteilt und zur mündlichen Prüfung in zwei bis drei Wochen eingeladen
  • die mündliche Prüfung dauert in der Regel 5 Stunden, man wird mit vier anderen Prüflingen gleichzeitig geprüft
  • die Note des staatlichen Teils der Ersten Juristischen Prüfung setzt sich zu 65 % aus den Examensklausurergebnissen und zu 35 % aus der Note der mündlichen Prüfung zusammen (Durchschnitt der Klausuren x 65 + Note mündliche Prüfung x 35 / 100
  • die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus der Note des staatlichen Teils und zu 30 % aus der Note des Schwerpunktbereichs zusammen (Note staatlicher Teil x 70 + Note Schwerpunktbereich x 30 / 100)

Und zum Schluss kommt hier noch eine Übersicht mit den wichtigsten Vorschriften: