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+++ Studienanfänger aufgepasst: nun kommt der Bachelor! +++

Neben dem ersten Staatsexamen, das man benötigt, um ins Referendariat gehen und Anwalt, Richter, Staatsanwalt, Notar uvm. werden zu können, bietet die Rechtswissenschaftliche Fakulät Jena ab dem Wintersemester 2015/16 erstmals einen Bachelorstudiengang an und das mit einem einzigartigen Konzept!

So wird es ab diesem Jahr den Bachelor „International Legal Studies (LL.B.)“ als zweisprachiges (deutsch/englisch) Vollzeitstudium geben. Die Regelstudienzeit beträgt vier Jahre, von denen drei Jahre an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und eines an einer der ausländischen Partnerfakultäten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zu absolvieren sind. Der besondere Clou ist der, dass durch die Anerkennung des Abschlusses LL.B. in Großbritannien die AbsolventInnen des Studiengangs für die weiterführende praktische Ausbildung als Rechtsanwalt in Großbritannien („Barrister“ bzw. „Solicitor“) zugelassen werden, ihnen also der Zugang zum britischen Arbeitsmarkt möglich wird! Gleichzeitig (und jetzt kommt der zweite Clou) haben die AbsolventInnen des Studienganges die Möglichkeit, weiter in Deutschland Jura zu studieren und das erste Staatsexamen zu erlangen. Man muss also, wenn man sich entscheidet, (auch) in Deutschland Volljurist werden zu wollen, nicht von neuem anfangen, Jura zu studieren, sondern kann unter Anrechnung seiner bereits erbrachten Leistungen gleich weiter normal Jura auf Staatsexamen studieren (natürlich mit dem Bachelor in der Tasche). Geleitet wird der Studiengang von dem gebürtigen Dubliner Prof. Dr. Ciarán Burke, der in Dublin, Toulouse, Straßbourg, Amsterdam und Florenz studiert hat und Direktor des Law & Language Centre der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist.

Wir finden, das ist eine wunderbare Möglichkeit für alle, die später eventuell im Ausland oder in internationalen Firmen tätig sein wollen! Weitere Infos, z.B. wir Ihr Euch dafür einschreiben könnt, findet Ihr hier!

2 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. ich möchte gerne an das Masterprogramm teilnehmen und dafür habe ich eine wichtige Frage. Darf ich das TestDAF Zeugniss nach dem Studiumbegin einreichen?

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    • Hallo Salome!
      Bei der Einschreibung müssen auch Deutschkenntnisse beim Internationalen Büro nachgewiesen werden. Ob Zeugnisse nachgereicht werden dürfen,
      wäre dort zu erfragen.
      Viele Grüße!

      Antworten

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